Home > China


Meinungsfreiheit in China

Wenn nach dem Land gefragt wird, dass die Meinungsfreiheit am stärksten mit Füssen tritt, dann fällt wohl jedem an erster Stelle China ein. Wir schauen uns einzelne Fälle an und werden dann sehen, ob diese Einschätzung stimmt.

Regierungskritiker zu 4 Jahren Haft verurteilt

In China ist es verboten, sich kritisch gegenüber der Regierung zu äußern. Dieser Erfahrung musste nun leider auch der 51-jährige Lu Gengsong in der ostchinesischen Stadt Hangzhou machen. Der Internet-Autor ist Anfang Februar 2008 laut seines Anwalts zu vier Jahren Haft verurteilt worden, weil zur Untergrabung der Staatsgewalt aufgerufen habe. Das chinesische Außenministerium bestätigte das Urteil nicht.

Lu ist Mitglied der verbotenen Demokratischen Partei und wurde nach einigen regierungskritischen Beiträgen in Büchern und im Internet im August  mit rund 180 weiteren Menschenrechtlern festgenommen worden.

Im Jahr der olympischen Spiele ist das leider ein erneuter Fall von Unterdrückung Anderdenkender.

Horrorverbot in China

Nicht nur in Deutschland geht der Trend dahin, Horror und Gewalt zu verbieten. China macht es bereits vor.

Horrorfilme mit gewalttätigen Geistern, Monstern, Dämonen oder anderen übernatürlichen Kräften, die Terror und Horror verbreiten, sind in Zukunft verboten. Damit soll die Gesellschaft und insbesondere die Jugend vor einem negativen Effekt geschützt werden.

Auch pornografische Filme sind verboten. Nicht erlaubt sind zudem Videos und Audios im Internet ohne staatliche Genehmigung. Hiermit möchte man die Staatsideologie schützen.

Die Hoffnung des Dalai Lamas, dass sich China in eine andere Richtung bewegt, muss erst mal auf Eis gelegt werden. Statt weniger Zensur gibt es immer mehr Verbote.

Art. 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem recht der persönlichen Ehre.