Home > Deutschland


Meinungsfreiheit in Deutschland

Wenn es um Verletzungen der Meinungsfreiheit geht schauen wir gerne eher nach China oder Arabien. Doch wie sieht es vor der eigenen Haustür aus. Wieviel wert hat die Mehrheitsfreiheit in Deutschland?

Lehrer dürfen benotet werden

Seit einiger Zeit versucht eine Lehrerin gegen das Internetportal Spickmich vorzugehen. Hier werden Lehrer von Schüler benotet. Solch ein Zeugnis hat es schon vor dem Internet in vielen Schulen und Klassen gegeben - mal auf privater Ebene, mal öffentlicher. Für Lehrer ist es eine gute Möglichkeit festzustellen, wie ihr Unterricht wirklich ankommt oder ob er sich Gedanken, um seinen Unterrichtstil machen sollte. Denn das Ziel sollte ja sein, dass die Schüler wirklich etwas lernen.

Eine Lehrerin war aber wegen schlechter Benotung nicht so von dieser Idee angetan und klagte nun auf mehreren Ebenen auf Unterlassung und Löschung ihrer Daten. Sie sieht ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.

Aktuell hat nun das Landgericht Köln im dritten Verfahren im Januar 2008 erneut gegen die Gymnasiallehrerin entschieden. Das Gericht bezog sich auf die Meinungsfreiheit. Sie könne zwar bei reinen Schmähkritiken und Beleidigungen eingeschränkt werden, doch beides liege auf dem Spickmich-Portal nicht vor. Bewertet werde nicht sie als Person, sondern die konkrete Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.

Doch die Dame gibt nicht auf. Sie will Berufung einlegen, um eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht anzustreben.

Wir hoffen natürlich, dass sie damit nicht durchkommt. Die Auffassung der Richter ist schlüssig. Wo kämen wir dahin, wenn nicht jeder Beruf auf ihre Qualität überprüft werden könne. Für Produkte gibt es Stiftung Warentest. Auch Schüler sollten das Recht haben, den bestmöglichen Unterricht zu erhalten. Es geht schließlich um ihre Zukunft.

Statt sich in Gerichtsverfahren zu verzetteln und sich eher damit ihren Ruf zu verderben, sollte sie lieber alles daran setzen, ihren Unterricht zu verbessern. Sonst hat sie schlicht und einfach ihren Beruf verfehlt. Unsere Meinung....

Der Gerichtsbeschluss ist ein Erfolg für die Meinungsfreiheit! Danke!

Art. 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem recht der persönlichen Ehre.