Seit einiger Zeit versucht eine Lehrerin gegen das Internetportal
Spickmich vorzugehen. Hier werden Lehrer von Schüler benotet. Solch ein
Zeugnis hat es schon vor dem Internet in vielen Schulen und Klassen gegeben -
mal auf privater Ebene, mal öffentlicher. Für Lehrer ist es eine gute
Möglichkeit festzustellen, wie ihr Unterricht wirklich ankommt oder ob er
sich Gedanken, um seinen Unterrichtstil machen sollte. Denn das Ziel sollte ja
sein, dass die Schüler wirklich etwas lernen.
Eine Lehrerin war aber wegen schlechter Benotung nicht so von dieser Idee angetan und klagte nun auf mehreren Ebenen auf Unterlassung und Löschung ihrer Daten. Sie sieht ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.
Aktuell hat nun das Landgericht Köln im dritten Verfahren im Januar 2008 erneut gegen die Gymnasiallehrerin entschieden. Das Gericht bezog sich auf die Meinungsfreiheit. Sie könne zwar bei reinen Schmähkritiken und Beleidigungen eingeschränkt werden, doch beides liege auf dem Spickmich-Portal nicht vor. Bewertet werde nicht sie als Person, sondern die konkrete Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.
Doch die Dame gibt
nicht auf. Sie will Berufung einlegen, um eine Grundsatzentscheidung beim
Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht anzustreben.
Wir hoffen natürlich, dass sie damit nicht durchkommt. Die Auffassung der Richter ist schlüssig. Wo kämen wir dahin, wenn nicht jeder Beruf auf ihre Qualität überprüft werden könne. Für Produkte gibt es Stiftung Warentest. Auch Schüler sollten das Recht haben, den bestmöglichen Unterricht zu erhalten. Es geht schließlich um ihre Zukunft.
Statt sich in Gerichtsverfahren zu verzetteln und sich eher damit ihren Ruf zu verderben, sollte sie lieber alles daran setzen, ihren Unterricht zu verbessern. Sonst hat sie schlicht und einfach ihren Beruf verfehlt. Unsere Meinung....
Der Gerichtsbeschluss ist ein Erfolg für die
Meinungsfreiheit! Danke!