Wir erinnern uns: die freie Meinungsäußerung über
Internetforen stand so gut wie vor dem Aus, nachdem ein Hamburger Gericht
urteilte, ein Forenbetreiber müsse die Foreninhalte auf Rechtmäßigkeit
überwachen und ggf. Beiträge löschen.
Ein Urteil, das die
Internetgemeinschaft nur mit unverständlichem und wütendem Kopfschütteln zur
Kenntnis nahm.
Es ging hier um die Klage gegen den Heise Verlag, in dessen
Forum sich einige User moralisch zu recht, aber gesetzlich in nicht legaler Form
über die Methoden einer bestimmten Firma geäußert hatten.
Doch es gibt
auch Richter, die sich mit der Materie intensiv befassen. So schränkte nun das
hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg die Kontrollpflichten für
Internetforen zumindest ein.
Demnach muss der Betreiber ein Forum
nur dann überwachen, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene
Rechtsverstöße hingewiesen wurde.
Ein erfreulicher
Richterspruch. Dennoch bleiben Fragen: wie kann ein solcher Hinweis erfolgen?
Gleich mit kostenpflichtigen Abmahnungen, wie es mittlerweile in Deutschland zur
Mode geworden ist? Wenn diese als erster Schritt erlaubt bleiben, wäre die
Entscheidung eine Farce.
Und wie überprüft der Betreiber die
Rechtmäßigkeit? Kann dann nicht jede Firma oder Person eine Löschung eines
Artikels fordern? Der Aufwand für den Forenbetreiber für eine Überprüfung wäre
enorm.
Es bleibt leider dabei: freie Meinungsäußerung bleibt in Foren ein
nicht zu erreichender Traum.
Aktuelle Ergänzung:
in einem aktuellen
Fall wies ein Richter nun darauf hin, dass ein Forenbetreiber sehr wohl für
Unrechtmäßigkeiten verantwortlich sei, wenn er sich selber am Forum beteilige.
Was passiert aber, wenn er es nicht tut. Verlässt er damit nicht seine
Aufsichtpflicht? Uns bleibt weiterhin null Rechtssicherheit. Aber vielleicht ist
auch gerade das so gewollt.