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Internationaler Tag für freie Meinungsäußerung im Internet

Am 12. März findet der erste internationale Tag für freie Meinungsäußerung im Internet statt. Idee kommt von der Organisation "Reporter ohne Grenzen (ROG)" unter der Schirmherrschaft der UNESCO.

An diesem Tag findet eine eine 24stündige Online-Demonstration gegen Internet-Zensur statt, die um 11 Uhr MEZ beginnt. Auf deren Website kann jeder User eine eigene virtuelle Figur erstellen und für Meinungsfreiheit demonstrieren. Das Land ist auch wählbar. Zur Verfügung stehen die Nationen, in denen die Meinungsfreiheit und der Zugang zu Meinungen im Internet laut der ROG am stärksten gefährdert ist: China, Kuba, Ägypten, Myanmar (Burma), Eritrea, Nordkorea, Tunesien, Turkmenistan und Vietnam.

In diesen Ländern sitzen derzeit 63 Internet-Dissidenten im Gefängnis, darunter alleine 49 in China. Ziel der Aktion ist ein weltweiter Druck auf die Regierungen, freie Meinungen zuzulassen.

Unsere besonders gefährliche Einrichtung

Diskussion

Es geschah am 2.12.05, als das Landgericht Hamburg folgende Feststellung traf: ein Internetforum sei eine 'besonders gefährliche Einrichtung'. Daher möchten wir alle vor dem Betreten eines Forums warnen. Das Lesen der Beiträge oder gar die aktive Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Sie könnten durch einige Beiträge schockiert werden und bleibenden gesundheitlichen Schaden davontragen. Lesen Sie daher am besten langsam, wohldosiert und niemals nach dem Einschlafen. 
Es kann vorkommen, dass einige Teilnehmer eine andere Meinung haben als Sie. Die Forenbetreiber bemühen sich, dass so etwas nicht passiert, können es aber nicht immer garantieren. Es ist Ihnen freigestellt, die Forenbeiträge nur mit einem Anwalt zu lesen.

Geld für Ihre Meinung

Umfrage

Es gibt Situationen im Leben, in denen Sie problemlos Ihre ehrliche Meinung äußern können und dafür auch noch bezahlt werden. Diese Möglichkeit bieten Ihnen Meinungsforschungsinstitute. Wenn Sie an einem sogenannten Umfragepanel teilnehmen, helfen Sie bei der Bewertung neuer Produkte. Sie testen neue Werbung und teilen den Firmen mit, was Sie darüber denken. Dadurch können Sie mitentscheiden, wie die Regale der Supermärkte in Zukunft bestückt sind oder wie die Werbung attraktiver für Sie wird. Im Gegensatz zu Umfragen in Fußgängerzonen erhalten Sie im Internet zusätzlich eine Vergütung für den Zeitaufwand. Wir haben einige der bekanntesten Online-Institute in einer Übersicht zusammengestellt.

Gericht schränkt Kontrollpflichten ein

Gericht schränkt Kontrollpflichten ein

Wir erinnern uns: die freie Meinungsäußerung über Internetforen stand so gut wie vor dem Aus, nachdem ein Hamburger Gericht urteilte, ein Forenbetreiber müsse die Foreninhalte auf Rechtmäßigkeit überwachen und ggf. Beiträge löschen.
Ein Urteil, das die Internetgemeinschaft nur mit unverständlichem und wütendem Kopfschütteln zur Kenntnis nahm.
Es ging hier um die Klage gegen den Heise Verlag, in dessen Forum sich einige User moralisch zu recht, aber gesetzlich in nicht legaler Form über die Methoden einer bestimmten Firma geäußert hatten.

Doch es gibt auch Richter, die sich mit der Materie intensiv befassen. So schränkte nun das hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg die Kontrollpflichten für Internetforen zumindest ein. 

Demnach muss der Betreiber ein Forum nur dann überwachen, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde.  

Ein erfreulicher Richterspruch. Dennoch bleiben Fragen: wie kann ein solcher Hinweis erfolgen? Gleich mit kostenpflichtigen Abmahnungen, wie es mittlerweile in Deutschland zur Mode geworden ist? Wenn diese als erster Schritt erlaubt bleiben, wäre die Entscheidung eine Farce. 
Und wie überprüft der Betreiber die Rechtmäßigkeit? Kann dann nicht jede Firma oder Person eine Löschung eines Artikels fordern? Der Aufwand für den Forenbetreiber für eine Überprüfung wäre enorm.

Es bleibt leider dabei: freie Meinungsäußerung bleibt in Foren ein nicht zu erreichender Traum.

Aktuelle Ergänzung:
in einem aktuellen Fall wies ein Richter nun darauf hin, dass ein Forenbetreiber sehr wohl für Unrechtmäßigkeiten verantwortlich sei, wenn er sich selber am Forum beteilige. Was passiert aber, wenn er es nicht tut. Verlässt er damit nicht seine Aufsichtpflicht? Uns bleibt weiterhin null Rechtssicherheit. Aber vielleicht ist auch gerade das so gewollt.

Art. 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem recht der persönlichen Ehre.