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Meinungsfreiheit in der Türkei

Die Türkei möchte so gerne der EU beitreten. Mit der Meinungsfreiheit sieht es aber alles andere als rosig aus. Wir werden hier einzelne Fälle beleuchten.

Türkei hatte YouTube gesperrt

Im Januar 2008 gab es erneut eine behördliche Anweisung, das Videoportal YouTube zu sperren. Dort hatte ein User ein Video von Staatsgründer Atatürk veöffentlicht, dass die Türkei als Beleidigung ansah. Das ist in der Türkei verboten.

Mittlwerweile ist der Zugang vom türkischen Provider Türk Telekom  wieder freigegeben. Der Grund: das Video wurde von der Website entfernt.

Ob die Beleidgung nun höher als die Freiheit liegt ist Ansichtssache. Dass aber eine ganze Website gesperrt wurde ist ein klarer Fall von Zensur auch von anderen Videos und somit nicht akzeptabel.

Art. 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem recht der persönlichen Ehre.